Arbeitsrecht
ist Tätigkeitsschwerpunkt meiner Kanzlei.
Die ständige Weiterentwicklung der Rechtsprechung sowie zahlreiche Gesetzesänderungen erfordern ein hohes Maß an Spezialwissen, um eine hohe Qualität der Beratung zu gewährleisten. Umfassende Beratung ist mein erklärtes Ziel.
Gerne berate und vertrete ich Sie in allen anstehenden Fragen, vor allem aus den folgenden Bereichen:
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Gestaltung von Arbeitsverträgen
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Arbeitnehmerüberlassung
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Lohnfortzahlung
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Urlaubsrecht
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Abmahnung
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personen-, verhaltens- und betriebsbedingte Kündigung
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Kündigungsschutzrecht
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Aufhebungsvertrag
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Abfindung
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Arbeitszeugnis
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Tarifrecht, einschließlich Tarifrecht Öffentlicher Dienst
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Betriebsverfassungsrecht
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Bundespersonalvertretungsgesetz
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Mitbestimmungsfragen
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Betriebsänderung
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Betriebsstilllegung
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Interessenausgleich
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Sozialplan
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Arbeitsrechtliche Betreuung bei betrieblichen Umstrukturierungen
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Die hier aufgeführten Einzelpunkte sind lediglich Beispiele. Deshalb zögern Sie bitte nicht, mich auch zu anderen Fragen des Arbeitsrechts anzusprechen.
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